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Assange Gerichtsprotokoll 18. September: Nachmittags

Assange Gerichtsprotokoll 18. September: Nachmittags

US-Regierung bestätigt Begnadigungsangebot gegenüber Assange

Ein amerikanischer Kongressabgeordneter hatte Julian Assange eine Begnadigung angeboten, sollte er sich einverstanden erklären, die Quelle der WikiLeaks-Veröffentlichungen aus dem US-Wahlkampf 2016 zu veröffentlichen, vernahm das Auslieferungsverfahren um WikiLeaks-Gründer Julian Assange.

In einer schriftlichen Aussage sagte Rechtsanwältin Jennifer Robinson, sie habe einem Treffen im August 2017 an der Seite von Assange mit Kongressmitglied Dana Rohrabacher und dem konservativem Verfasser Charles Johnson in der ecuadorianischen Botschaft in London beigewohnt. Während dieses Treffens wurde Assange das Angebot einer kompletten Begnadigung durch den amerikanischen Präsidenten gemacht, falls er öffentlich aussagen würde, dass die Quelle seiner Dokumente zur demokratischen Partei Amerikas nicht Russland sei.

Assange lehnte das Angebot ab, weil WikiLeaks Richtlinien hätten, die es ablehnen, ihre Quellen zu nennen.

Das ist zwar keine neue Information, da sie schon in den Medien genannt wurde und während der Vorverfahren zum Fall, aber am heutigen Tag war es das erste Mal, dass diese Begnadigung unter Eid vor ein Gericht gebracht wurde.

Außerdem neu war die Antwort des US-Staatsanwalts James Lewis QC, der dem Gericht sagte, dass die Regierung zwar bestätigte, dass dieses Treffen stattfand und das Angebot gemacht wurde, aber auch „wir akzeptieren diese Tatsache nicht.“ Mit anderen Worten: dieses Angebot wurde zwar gemacht aber er akzeptiere nicht, dass Präsident Trump Bescheid wusste oder dies erlaubt habe. Die Strafverfolgung lehnte es daher ab, Frau Robinson diesbezüglich ins Kreuzverhör zu nehmen.

Das Verfahren geht weiter.