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Assange Gerichtsprotokoll 9. September: Nachmittags

Assange Gerichtsprotokoll 9. September: Nachmittags

Ein Sieg der US-Regierung im Fall Assange würde “jeden Journalisten kriminalisieren,” sagte ein Pressefreiheitsexperte dem Gericht heute.

Die Aussage wurde am dritten Tag des Auslieferungsverfahrens von Julian Assange vernommen. Nach einer Verspätung aufgrund technischer Probleme wurde das Verfahren diesen Nachmittag wieder aufgenommen, um die Aussage eines Zeugen der Verteidigung, Trevor Timm, per Videozuschaltung aus den USA zu vernehmen.

Trevor Timm als Gründer der Stiftung für Pressefreiheit (the Freedom of the Press Foundation) sagte dem Gericht, dass es zahlreiche Versuche durch die US-Regierung gab, den Spionageakt gegen Journalisten zu verwenden und keiner war jemals erfolgreich. Er sagte dem Gericht, dass von seinem Standpunkt aus, diese Verfolgung bedeuten würde, dass jeder Journalist im Besitz von klassifizierten Informationen verhaftet werden könne.

Er argumentierte, dass, wenn die Anklage, die gegen Assange verwendet wird, bereits 1970 verwendet worden wäre, hätte man Woodward und Bernstein ins Gefängnis sperren können. Er fügte hinzu: wenn das Beantragen von klassifizierten Informationen als Spionage gilt, dann wäre das sichere “Dropbox”-System, das über 80 Verlage weltweit verwenden, um Whistleblower zu ermutigen, Informationen zu versenden, auch illegales “Fordern von klassifizierten Informationen,” was eine der Anklageschriften gegenüber Assange ist.

Timm sagte dem Gericht “Ich habe selbst für Leaks plädiert, wo das Geheimsystem Machtmissbrauch, Korruption und illegal Taten verheimlicht und niemand hat jemals angedeutet, dass ich eine Straftat begehe.”

James Lewis QC erhob sich zum Kreuzverhör für die US-Regierung, so wie er es bislang mit jedem Zeugen der Verteidigung tat, und zweifelte Timms Status als “Expertenzeugen” an, darauf hinweisend, dass seine Organisation zu Assanges Rechtskosten mit 100 000 USD beigetragen habe, deshalb könne er nicht als neutraler Zeuge ohne Gewissenskonflikt gesehen werden.

Lewis erzählte dem Gericht dann, dass die Strafverfolger “Julian Assange nicht als Journalisten ansehen.” Timm antwortete, dass es nicht an der Regierung sei, zu entscheiden, wer Journalist ist, da es “ein Recht ist, das jedem zusteht”, und dass Assange ganz klar “mit journalistischen Tätigkeiten beschäftigt gewesen sei”. Der Kläger deutet dann auf eine Aussage des Justizministeriums hin, dass Assange nicht für das Veröffentlichen von vertraulichem Material verfolgt werde, worauf Timm antwortete, dass er sein Urteil “anhand von Fakten und nicht von Pressemitteilungen der US-Regierung gefällt habe.”

Der Anwalt legte Timm nahe, dass er nicht das ganze Beweismaterial des Falls gesehen habe, der antwortete, falls es geheimes Beweismaterial gebe, welches nicht veröffentlicht wurde, habe er es nicht gesehen.

Über die Veröffentlichung von unbearbeiteten Namen durch WikiLeaks von irakischen und amerikanischen Informanten, antwortete Timm, er habe nie behauptet, WikiLeaks hätten eine perfekte Redaktionspolitik, nicht mehr als der Guardian oder die New York Times, aber sollte eine Fehlentscheidung kriminell sein, so liefen viele andere Veröffentlichungen Gefahr, hinzufügend, “es sollte nicht an der US-Regierung liegen, zu entscheiden, ob eine Entscheidung der Redaktion kriminell ist.”

Timm fuhr fort, “Der erste Verfassungszusatz ist kein Balanceakt, er deckt auch unbeliebte Vorträge ab und geht auch Themen an, die einigen von uns unangenehm sind.” Lewis fragte den Zeugen, “Sind Sie Anwalt? Welche Erfahrung haben Sie, Rechtsberatung zu geben?” Timms antwortete, er habe 2008 seinen Abschluss an der Rechtsfakultät gemacht und wurde zur Anwaltskammer von New York gerufen, entschied sich aber später für eine gemeinnützige Einrichtung.

Der Strafverfolger fuhr rasch fort.

Der Zeuge wurde anschließend gefragt, weshalb er die Tatsache ignorieren würde, dass US-Staatsanwälte sich unpolitisch verhalten müssen. Timm antwortete, Trumps Feindseligkeit gegenüber Journalisten sei bekannt und dass eine Anzahl von US-Staatsanwälten sich wegen der Konsequenzen mit dem ersten Verfassungszusatz geweigert hätten, sich des Falls anzunehmen. Es gab dann ein hitziges Wortgefecht als die Verteidigung sich erhob, um Lewis darauf hinzuweisen, er habe die zeitliche Frist von einer Stunde erreicht.

Er protestierte heftig und argumentierte sowohl mit der Verteidigung als auch mit der Richterin bis dass Baraitser sagte, er könne mehr Zeit haben. Der Verfolger sagte dann, er “sei ohnehin fertig” und beendete sein Kreuzverhör.

Das Verfahren geht weiter.