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Assange Gerichtsprotokoll 14. September: Morgens

Assange Gerichtsprotokoll 14. September: Morgens

Laut Gericht droht Assange in den USA Isolationshaft

Sollte WikiLeaks-Gründer Julian Assange an die USA ausgeliefert werden, müsste er mit einer Gefängnisstrafe von 175 Jahren rechnen und wäre drakonischen Haftbedingungen ausgesetzt, den sogenannten “Special Administrative Measures.”

Als Zeuge der Verteidigung am 4. Tag der Anhörung in Londons Strafgerichtshof sagte US-Anwalt Eric Lewis, die Untersuchungen zu Herrn Assange seien „eine der größten FBI-Operationen der Geschichte,“ und dass, aus seiner Sicht, „dies ein Machtmissbrauch krimineller Untersuchungsbefugnisse darstellt“, hinzufügend, dass bis jetzt „kein Verleger jemals erfolgreich für das Veröffentlichen von Informationen über die nationale Sicherheit verfolgt wurde, niemals.“

Der Zeuge sagte dem Gericht, obschon die Obama-Regierung die Entscheidung traf, Assange 2013 nicht zu verfolgen, wurde dies 2017 aufgehoben, nachdem Präsident Trump das Amt antrat. Er zitierte eine Rede des US-Staatssekretärs Mike Pompeo in welcher dieser sagte: „Assange und seine Sippe versuchen sich selbst zu verherrlichen, in dem sie die westlichen Werte zerstören.“ Und dass „Assange ein Narzisst und ein Betrüger sei, ein Feigling, der sich hinter einem Bildschirm versteckt.”

Über die “Special Administrative Measures” ausgefragt, sagte Lewis, dass diese das Fesseln von Gefangenen einschließen, und dass sich die Gefangenen untereinander nicht austauschen dürfen. Selbst körperliche Aktivitäten, Sport darf nur spät nachts betrieben werden, wenn die Gefangengen alleine und isoliert sind. Er sagte auch, dass die Besuche durch Anwälte der Gefangengen durch die US-Regierung kontrolliert werden, „rechtliche Besuche wurden überwacht, aufgenommen. Uns wurde zwar gesagt, dass das Audiomaterial nicht gesammelt wird, aber wir waren uns nicht sicher, uns wurde erklärt, dass das Team, welches die Aufnahmen überwacht, nicht dasselbe ist, wie die Strafverfolgung, aber ich habe zu viele Fälle gesehen, wo dies nicht der Fall ist.”

Vom Strafverfolger über seine Kenntnisse zu den Gefängnisbedingungen ausgefragt, antwortete Lewis „Ich verbrachte mehr Zeit in ihnen als mir lieb ist, besuchte Klienten“, er habe außerdem einen Abschluss in Kriminologie der Cambridge University. Lewis bemerkte, Assanges Fall sei einzigartig, da er als Gefangener für die nationale Sicherheit angesehen wird. Er sagte außerdem, dass auch wenn es ein Verfahren nach der Verordnung gibt, „gibt es keinen Weg diese anzufechten“. Er sagte auch „Assanges geistige Gesundheit mache „ihn besonders anfällig“ für diese speziellen Haftbedingungen, und dass unter diesem Regime, die Gefangenen nicht befugt sind, sich die Nachrichten anzusehen sondern allein von der Gefängnisverwaltung ausgewählte Programme sehen dürfen.”

Auf die Frage, ob diese Entscheidungen nicht angefochten werden könnten, sagte Lewis, er wisse von keinem Fall in der Geschichte in dem es möglich gewesen wäre, eine solche Entscheidung, - d.h. jemanden unter die SAMs zu stellen -, rückgängig zu machen.

Zuvor beschwerte sich der Strafverfolger James Lewis bei der Richterin, dass die Zeit seines Kreuzverhörs der Zeugen der Verteidigung beschränkt gewesen wäre. Er sagte: „Das ist mir bis jetzt in keinem Gerichtshof untergekommen.“ Die vorsitzende Richterin Vanessa Baraister antwortete, sie habe 39 Zeugen und daher keine Wahl und müsse die Zeit aufteilen. „Damit ist die Angelegenheit abgeschlossen, Herr Lewis.”

Der Prozess wird fortgeführt.